Anerkennung

Anerkennung von Praktika im Studiengang B.Sc. VWL

Voraussetzung

Im Ergänzungsbereich E1 - Schlüsselqualifikationen ist im Studiengang Bachelor VWL ein Praktikum im Umfang von 6 Credits gem. der Angaben im Modulhandbuch anerkennungsfähig.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Maßgabe für die Praktikumstätigkeit“ im Modulhandbuch Bachelor VWL.

Eine Genehmigung durch den Modulverantwortlichen vor Aufnahme des Praktikums ist nicht erforderlich. In Zweifelsfällen, ob das Praktikumsvorhaben anerkennungsfähig ist, wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner für Anerkennungsfragen.

Praktika, die bereits vor dem Studium erbracht worden sind, können nicht angerechnet werden.

Vorlage beim Zentralen Prüfungsamt

Nach Abschluss des Praktikums werden folgende Unterlagen im Zentralen Prüfungsamt eingereicht:

  1. Zeugnis des Arbeitgebers
  2. Praktikumsbericht (Umfang ca. 1 DIN-A4 Seite) vom Praktikanten
  3. Ausgefüllter Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

WICHTIG:

Ausgestaltung Praktikumsbericht und Zeugnis

Der Praktikumsbericht und das Zeugnis müssen nachfolgende Punkte beinhalten:

1. Inhalt und Form des Praktikumsberichts

Bitte verfassen Sie Ihren Praktikumsbericht auf ca. 1 DIN-A4 Seite!

Gehen Sie inhaltlich primär auf Ihre Eigenleistungen ein!

"Was haben Sie in Ihrem Praktikum gemacht, was haben Sie gelernt, was haben Sie über das Ausführen von Aufgaben hinaus geleistet und ins Unternehmen eingebracht, wo liegt der Zusammenhang zum Studium?" sind unterstützende Fragen beim Verfassen Ihres Berichts.

Aus Ihrem Bericht soll ein Dritter Ihr Engagement und Ihre Leistung während des Praktikums erkennen!

Allgemeine Definitionen und Erklärungen gehören nicht in Ihren Praktikumsbericht!

2. Formalia:

  • Praktikumsaufgabe und Ziel (differenziert nach fachlicher und persönlicher Dimension)
  • das betreuende / vergebende Unternehmen
  • der zeitliche Rahmen
  • der Betreuer im Unternehmen
  • Sichtvermerk und Unterschrift des Unternehmens auf dem Praktikumsbericht
  • Unterschrift des Praktikanten
  • Matrikel-Nummer des Praktikanten / E-Mail-Adresse des Praktikanten

3. Maßgabe für die Praktikumstätigkeit

Es ist darauf hinzuweisen, dass zwischen Praktikum und Werkstudententätigkeiten ein Unterschied besteht: Während die Werkstudententätigkeit produktive Arbeit gegen entsprechende Bezahlung erbringen soll, dient ein Praktikum Ausbildungszwecken. Aus diesem Grund sind folgende Punkte für ein Praktikum von Bedeutung:

Das Praktikum muss eine projektähnliche Aufgabe enthalten oder die Mitwirkung in einer projektähnlichen Aufgabe ermöglichen.

Im Praktikum sollen fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten sowie nichtfachliche Kompetenzen erworben werden, indem Einblicke in Organisation und Geschäftstätigkeit von Betrieben sowie Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge entwickelt werden.

Die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung sowie Durchführung des Praktikums obliegt dem Studierenden. Das Praktikum sollte nach Möglichkeit in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, um den Besuch von Lehrveranstaltungen nicht zu behindern.

Die Dauer muss bei Anrechnung von 6 Credits mindestens 6 Wochen betragen. Sollte das Praktikum Phasen enthalten, die keinen Projektcharakter haben, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Evtl. ist es sinnvoll ein Urlaubssemester für das Praktikum einzuplanen.

Nach Abschluss des Praktikums ist ein Zeugnis des Praktikumgebers vorzulegen, in welchem die Tätigkeit nachvollziehbar beschrieben und beurteilt wird.

Ein Praktikum dient Ausbildungszwecken. Bei dem Praktikum darf ein Erwerbszweck nicht im Vordergrund stehen, der Mindestlohn gilt nicht. Als Praktikum kann weder eine Berufsausbildung noch ein Praktikum, welches vor Studienbeginn absolviert wurde, angerechnet werden.

Gemeinschaftspraktika mehrerer Studierender sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ansprechpartner für Praktika an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Anerkennungsfragen richten Sie bitte an  vwl-praktikum (at) wiwinf.uni-due.de

Bei Fragen zum Mentoring-System (http://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/wissenswertes/mentoring/) an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Maik Hetmank (maik.hetmank (at) uni-due.de)